Private Krankenversicherung (PKV)

Da es viele unterschiedliche Verträge und Tarife bei den PKVen gibt, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrer Kasse nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen und lassen Sie sich wenn möglich eine schriftliche Leistungszusage geben. Neben der grundsätzlichen Frage, ob die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von Ihrer Kasse erstattet werden, könnten dabei folgende Punkte wichtig sein:

  • In welchem Umfang werden die Leistungen erstattet? Beachten Sie insbesondere den Steigerungssatz.
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung?
  • Gibt es ein maximales jährliches Kontingent an Therapiestunden?
  • Welche Unterlagen und Formblätter gibt es zur schriftlichen Beantragung der Therapie?

Beihilfe

Bei der Beihilfe sind ebenso vor Beginn der Therapie die Bedingungen der Kostenübernahme zu klären. Nach den ersten (probatorischen) Sitzungen verfasse ich einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie, der im Auftrag der Beihilfestelle von einer unabhängigen Gutachterin/einem unabhängigen Gutachter geprüft wird. Wird die Notwendigkeit einer Psychotherapie auf Empfehlung der Gutachterin/des Gutachters von der Festsetzungsstelle anerkannt, werden die Kosten von der Beihilfe regelhaft mit dem 2,3fachen Steigerungssatz erstattet.