Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Übereinstimmung mit den aktuellen Abrechnungsempfehlungen ab, die die berufsständischen Kammern, die Beihilfeträger und der Verband der privaten Krankenversicherer ausgehandelt haben (gültig seit 01.07.2024). In der Regel werden die Leistungen mit dem 2,3fachen Steigerungssatz berechnet, aktuell sind das zwischen 134,07 und 167,58 EUR pro Gesprächseinheit von 50-55 Minuten.
Da ich als approbierte Psychologische Psychotherapeutin über einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein verfüge, wird eine Psychotherapie in meiner Praxis in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Auch andere Kostenträger (einige Berufsgenossenschaften, die Heilfürsorge der Bundespolizei, die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, die Postbeamtenkrankenkasse, die Bundeswehr) übernehmen unter bestimmten Umständen die
(Teil-)Kosten Ihrer ambulanten Psychotherapie. Ich unterstütze Sie gern dabei zu klären, ob das in Ihrer individuellen Situation der Fall ist und wie Sie am besten vorgehen.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler/in in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei Beratungs- und Coaching-Leistungen. In diesem Fall berechne ich pro Gesprächseinheit von 50 Min. 131,15 EUR (3,0-facher Steigerungssatz der Abrechnungsziffer 870 (Verhaltenstherapie Einzelbehandlung) der GOP).
Da ich aktuell nicht über einen Kassensitz verfüge, kann ich über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abrechnen
und gesetzlich Versicherten somit in der Regel keine Therapie anbieten. Unter bestimmten Bedingungen ist es in Einzelfällen möglich, sich die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen (sogenanntes Kostenerstattungsverfahren
nach § 13 Abs. 3 SGB V). Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre zur Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer.